Risse in Gebäuden

Gebäude altern. Ähnlich wie beim Menschen sieht man bestimmten Bauteilen an, dass der Zahn der Zeit Spuren hinterlässt. Risse im Putz sind die Falten des Hauses.

Trotzdem führt dies immer wieder zu Streitigkeiten und Klagen, wenn ein Haus veräußert wird. Diese meist kleinen und oberflächigen Risse verbergen sich gerne hinter Tapeten und Verkleidungen. Ein Käufer fühlt sich daher auch schnell getäuscht.

Jetzt hat ein Gericht in solch einem Fall geurteilt (Landgericht Coburg, Urteil vom 25. März 2019, 14 O 271/17).

Das Gericht entschied, dass die Risse in einem 45 Jahre alten Haus keinen Mangel darstellen. Diese Risse sind üblich und führen nicht zu einem Schadensersatz.

Im vorliegenden Fall, ging die Klage von einem Ehepaar aus, dass 2016 ein Haus aus den 70er Jahren erworben hat. Nach dem Einzug wurden die Tapeten entfernt und somit die Risse sichtbar.

Zudem wurde ein Schimmelfleck entdeckt, der durch ein unfachmännisch repariertes Loch im Dachbereich entstanden ist.

Die Kläger forderten vom Verkäufer die Kostenübernahme für die Beseitigung der Risse sowie des Schimmels und der Kosten eines Gutachters. Schließlich hätte man nicht mit verdeckten Schäden rechnen müssen.

Dies sah das Gericht anders.